tilgen

tilgen

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til|gen ['tɪlgn̩] <tr.; hat:
a) endgültig beseitigen, löschen:
die Spuren eines Verbrechens tilgen; eine Erinnerung aus seinem Gedächtnis tilgen.
Syn.: ausrotten, ausstreichen, entfernen, streichen.
b) durch Zurückzahlen aufheben:
ein Darlehen [durch monatliche Ratenzahlungen nach und nach] tilgen.
Syn.: abstottern (ugs.), abzahlen, 1 löschen.

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tịl|gen 〈V. tr.; hat
2. beseitigen, streichen, löschen, auslöschen
● eine Schuld \tilgen [<mhd. tiligen <ahd. tiligon, tilen <ags. adilgian, (far)diligon <lat. delere „zerstören, vernichten; Eingegrabenes, Geschriebenes auslöschen“]

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tịl|gen <sw. V.; hat [mhd. tīl(i)gen, ahd. tīligōn < angelsächs. dīlegian < lat. delere = vernichten; (Geschriebenes) auslöschen]:
1. (geh.) als fehlerhaft, nicht mehr gültig, als unerwünscht gänzlich beseitigen; auslöschen, ausmerzen:
eine Aktennotiz t.;
die Spuren seiner Tat t.;
Ü eine Schmach t.;
jmdn. aus der Erinnerung t.
2. (Wirtsch., Bankw.) durch Zurückzahlen beseitigen, ausgleichen, aufheben:
ein Darlehen [durch monatliche Ratenzahlungen nach und nach] t.

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tịl|gen <sw. V.; hat [mhd. tīl(i)gen, ahd. tīligōn < angelsächs. dīlegian < lat. delere = vernichten; (Geschriebenes) auslöschen]: 1. (geh.) als fehlerhaft, nicht mehr gültig, als unerwünscht gänzlich beseitigen; auslöschen, ausmerzen: eine Aktennotiz t.; die Spuren seiner Tat t.; sie zwang sich zu erneuter Niederschrift, sie musste auch diese Wörter wieder t. (Rolf Schneider, November 31); Ü jmdn. aus der Erinnerung t.; Monika ... ließ den Zettel mit dem falschen Gerechne in ihrer Tasche verschwinden und hoffte, ... sie könnte ihn für immer aus ihrem Gedächtnis t. (Loest, Pistole 227). 2. (Wirtsch., Bankw.) durch Zurückzahlen beseitigen, ausgleichen, aufheben: ein Darlehen [durch monatliche Ratenzahlungen nach und nach] t.; Ü eine Schmach t.; Reue tilgt alle Schuld (Hacks, Stücke 57).

Universal-Lexikon. 2012.

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